AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der LMS.media Phil Schwarz & Mike Kübler GbR, nachfolgend „LMS.media GbR“ genannt. Für zukünftig abgeschlossene Ergänzungs- oder Folgeaufträge gelten die AGB entsprechend. Durch schriftliche Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB einverstanden. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.2. Für alle Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der LMS.media GbR in Ebhausen.
2. Auftragserteilung
2.1. Aufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erteilt werden.
2.2. Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte. Diese Bestätigung kann auch per E-Mail erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
2.3. Angebote und Kostenvoranschläge der LMS.media GbR sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots verwiesen wird.
2.4. Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau genannte Auftraggeber angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf der schriftlichen Zustimmung der LMS.media GbR.
2.5. Eine für einen namentlich genannten Auftraggeber gebuchte Leistung auf Dritte zu übertragen ist einer Agentur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der LMS.media GbR gestattet.
2.6. Mit der Auftragserteilung tritt eine Agentur zur Sicherung der Vergütungsansprüche der LMS.media GbR die Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber der Agentur aus dem zugrunde liegenden Vertrag sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. Die LMS.media GbR nimmt hiermit die Abtretung an und ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, wenn die Agentur die gesicherte Forderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit beglichen hat.
3. Kosten
3.1. Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst die vertraglich vereinbarten Leistungen inkl. Masterkopie der finalen Produkte. Diese wird, je nach Datengröße, auf einem Datenträger ausgehändigt oder von der LMS.media GbR zum Download bereitgestellt. Zudem sind im Preis die Nutzungsrechte, wie sie im Abschnitt 9. genannt werden, enthalten.
3.2. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden der LMS.media GbR vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf. Findet der Rücktritt vom Vertrag später als 14 Tage vor dem ersten vereinbarten Drehtermin statt, hat der Auftraggeber für diesen Rücktritt mit einer Summe in Höhe von 100% des im Angebot ausgewiesenen Gesamtpreises aufzukommen. Findet der Rücktritt vom Vertrag später als einen vollen Monat vor dem ersten vereinbarten Drehtermin statt, hat der Auftraggeber für diesen Rücktritt mit einer Summe in Höhe von 75% des im Angebot ausgewiesenen Gesamtpreises aufzukommen. Erfolgt der Rücktritt später als drei volle Monate vor dem ersten vereinbarten Drehtermin, hat der Auftraggeber für diesen Rücktritt mit einer Summe in Höhe von 50% des im Angebot ausgewiesenen Gesamtpreises aufzukommen.
3.3. Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich ziehen, so müssen diese Kosten von der LMS.media GbR ausdrücklich benannt werden. Im Falle, dass die LMS.media GbR dies versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
3.4. Die Auswahl der Models, Schauspieler, Sprecher und anderer Mitwirkender geschieht in Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und der LMS.media GbR. Kosten für Models, Schauspieler, Sprecher und andere Mitwirkende trägt der Auftraggeber. Sollten diese Models, Schauspieler, Sprecher oder andere Mitwirkende von der LMS.media GbR engagiert werden, so werden diese zusätzlich von der LMS.media GbR in Rechnung gestellt, sollten diese im Angebot nicht explizit als inkludiert aufgeführt sein oder die im Angebot aufgeführten Kosten übersteigen.
3.5. Kommt eine Änderung des Films, der Fotos, etc. durch Vorschlag der LMS.media GbR zustande, die zu Mehrkosten führt, so muss der Auftraggeber diese Änderungen und Zusatzkosten ausdrücklich genehmigen.
3.6. Zusätzliche Produktionszeit, die nicht durch Verschulden der LMS.media GbR anfällt (z.B. durch wetter- und naturbedingte Verzögerungen) wird in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten müssen von der LMS.media GbR gesondert ausgewiesen werden.
3.7. Wird ein Produktionstermin später als einen Monat vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verlegt oder abgesagt, hat die LMS.media GbR Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verlegung, bzw. Absage entstandenen Mehrkosten.
3.8. Wird für eine Absprache bzw. ein Konzept/Drehbuch ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, so fällt der dafür vereinbarte Preis auch dann an, wenn sich der Auftraggeber entschließt, diese Vorlage nicht verfilmen zu lassen.
4. Herstellung
4.1 Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber vor Beginn der Herstellung genehmigten Drehbuches. Ist die Erstellung eines Drehbuches nicht vorgesehen, sind das vereinbarte Konzept und die Inhalte des Films spätestens bei Auftragserteilung auf andere Weise schriftlich festzulegen.
4.2. Die künstlerische und technische Gestaltung des Films obliegt LMS.media GbR. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Filminhalts trägt der Auftraggeber die Verantwortung, soweit seine Vorgaben durch LMS.media GbR befolgt wurden.
4.3. Nach Fertigstellung des Rohschnitts erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die vorläufige Fassung des Films anzusehen. Erklärt sich der Auftraggeber mit dem Rohschnitt einverstanden, ist insoweit eine spätere Beanstandung ausgeschlossen.
5. Preise
5.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes, sofern kein Betrag ausdrücklich „inklusive MwSt.“ ausgewiesen ist.
5.2. Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, dem Auftraggeber von der LMS.media GbR in Rechnung gestellt.
5.3 In Angeboten der LMS.media GbR aufgeführte Tagessätze orientieren sich an einem Tag mit acht Arbeitsstunden. Sollten an einem Tag mehr Arbeitsstunden, beispielsweise für Dreharbeiten, nötig sein, so erhöhen sich die Kosten anteilig entsprechend der Mehrstunden. Pro Mehrstunde werden also 12,5 % des Tagessatzes fällig.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Zahlungsziel ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum. Auf jeder Rechnung, die die LMS.media GbR ausstellt ist ein verbindliches Fälligkeitsdatum ausgewiesen.
6.2. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist nicht auf dem Konto der LMS.media GbR ein, so ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug. Zur Feststellung des Verzugs bedarf es keiner Mahnung oder Fristsetzung durch die LMS.media GbR.
6.3. Sämtliche Waren und Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LMS.media GbR. Die Rechte zur Nutzung der Fotos, Filme und Dateien, die die LMS.media GbR dem Leistungsnehmer zur Verfügung stellt, erhält der Leistungsnehmer erst nach vollständiger Bezahlung der Leistung. Eine vorherige Nutzung oder Veröffentlichung muss von der LMS.media GbR ausdrücklich schriftlich genehmigt werden (eine E-Mail ist hierbei ausreichend).
6.4 Die Bezahlung der Leistungen der LMS.media GbR wird in drei Teilzahlungen zu einmal 25% des im Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrages, einmal 30% des im Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrages und einmal 45% des Gesamtbetrages bzw. des restlichen, offenen Rechnungsbetrages aufgeteilt.
6.5 Die erste Teilzahlung zu 25% des im Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrages wird spätestens 7 Tage vor dem ersten bestätigten Drehtermin der LMS.media GbR im Rahmen des Auftragsprojektes als Anzahlung fällig. Diese Zahlung dient zur Deckung etwaiger anfallender Kosten wie Equipment-Leihkosten, Reisekosten, Musiklizenzen, sowie organisatorischer und konzeptioneller Kosten. Die LMS.media GbR stellt dem Auftraggeber hierfür spätestens 10 Tage vor dem ersten Drehtermin eine Anzahlungsrechnung.
6.6 Die zweite Teilzahlung zu 30% des im Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrages wird spätestens 14 Tage nach Abschluss der Dreharbeiten (hierbei gilt der letzte bestätigte Drehtermin als Stichtag) fällig. Die LMS.media GbR stellt dem Auftraggeber nach Abschluss der Dreharbeiten eine entsprechende Rechnung.
6.7 Die letzte Teilzahlung zu 45% des im Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrages bzw. des restlichen, offenen Rechnungsbetrages wird mit der Fertigstellung des Projektes fällig.
6.8 Die in Abschnitt 6 aufgeführten Zahlungsbedingungen gelten für alle von der LMS.media GbR ausgeführten Aufträge, sofern im Angebot oder Kostenvoranschlag der LMS.media GbR nicht ausdrücklich abweichende Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.
7. Haftung
7.1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet LMS.media GbR nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die LMS.media GbR oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2. Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Diese werden von der LMS.media GbR entsprechend beseitigt. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
7.3. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn die LMS.media GbR hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht.
7.4. Finden auf Veranlassung des Auftraggebers Dreharbeiten in dessen Geschäfts- und/oder Betriebsräumen statt, ist eine Haftung von LMS.media GbR für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen.
7.5. Die LMS.media GbR übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Abnahme des fertigen Produkts.
7.6. Das finale Endprodukt wird in der Regel auf Medien-/Datenträgern, wie z.B. auf einer Festplatte, abgespeichert. Das Datenmaterial wiederum wird in bestimmten Dateiformaten abgespeichert. Der Auftragnehmer prüft unter Mitwirkung des Auftraggebers, ob die vereinbarten Medien und Dateiformate kompatibel mit den vom Auftraggeber zur Verwendung geplanten Geräten sind. Der Auftragnehmer kann jedoch keine Haftung dafür übernehmen, dass die gelieferten und vereinbarten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten des Auftraggebers fehlerfrei abspielbar sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich zum sachgemäßen Gebrauch der Medien.
8. Abnahme
8.1. Die LMS.media GbR übergibt das Produkt (Fotos, Filme, Dateien, etc.) dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung entweder auf einem physischen Datenträger oder es steht dem Auftraggeber dann zum Download bereit. Eventuelle Beschaffungskosten für den Datenträger werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Produkts bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt das Produkt als abgenommen, sofern nicht der Auftraggeber die Abnahme innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
8.2. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
8.3. Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Films verpflichtet, sofern der erstellte Film den Vorgaben des genehmigten Drehbuchs oder Konzepts einschließlich etwaiger Änderungsvorgaben des Auftraggebers entspricht und technisch und qualitativ allgemeinen Standards genügt.
8.4. Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers, die allein auf die künstlerische Umsetzung des genehmigten Konzepts zurückgehen, können nicht geltend gemacht werden. Nach erfolgter Abnahme ist die LMS.media GbR nicht verpflichtet, weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.
8.5. Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen gegenüber der LMS.media GbR schriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Rechte
9.1. Die LMS.media GbR versichert, dass sie über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/ Drehbücher verfügt, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr verwaltet werden.
9.2. Das Eigentum an allen während der Produktion entstandenen Rohmaterialien, Daten und audiovisuellen Werken und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/ Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei der LMS.media GbR, sofern keine explizit anderweitige schriftliche Absprache besteht.
9.3. Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß dem im Angebot vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfang. Sollten im Angebot oder Kostenvoranschlag der LMS.media GbR für den Auftragnehmer keine Vereinbarungen zum zeitlichen und räumlichen Umfang der Nutzungsrechte gemacht werden, gelten folgende Nutzungsrechte für die Masterkopien der finalen Produkte: die finalen Produkte dürfen vom Auftraggeber im World Wide Web veröffentlicht werden und deutschlandweit auf nicht-öffentlichen Veranstaltungen vorgeführt werden. Die Nutzungsrechte für die finalen Produkte umfassen ausdrücklich nicht die Nutzung für Werbeschaltungen in TV, Kino oder sonstigen Rundfunkangeboten. Ebenso beinhaltet das Nutzungsrecht ausdrücklich nicht die Nutzung für Werbeanzeigen im World Wide Web (bspw. als Videoanzeige auf Plattformen YouTube). Für diesbezügliche Nutzungsrechte müssen vom Auftraggeber zusätzliche Nutzungsrechte bei der LMS.media GbR erworben werden.
9.4. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt, sein ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und/ oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen. Des Weiteren ist der Auftraggeber nicht zur Bearbeitung oder Veränderung der von der LMS.media GbR erstellten Werke befugt. Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der LMS.media GbR
9.5. Die LMS.media GbR erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen), jedoch nicht für andere Parteien als sich selbst oder den Auftraggeber weiterzuverarbeiten. Dies gilt erst, wenn dem Auftragnehmer der Film zur eigenen Nutzung vorliegt.
9.6. Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder Änderungen von der LMS.media GbR vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar. Die Nutzungsrechte für zum heutigen Zeitpunkt unbekannte Medien sind in den Nutzungsrechten jeglicher Projekte grundsätzlich nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
10. Salvatorische Klausel
10.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Stand: Februar 2020